Seit Inkraftsetzung des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) am 1. Januar 2020 können Sie als Kundin oder Kunde eines Finanzdienstleisters künftig ein Ombudsverfahren in Anspruch nehmen. Die Finanzdienstleister müssen sich zu diesem Zweck einer offiziellen Ombudsstelle anschliessen. Diese Ombudsstellen bedürfen der Anerkennung durch das Eidgenössische Finanzdepartement EFD. Dem Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD) wurde die Bewilligung am 24.Juni 2020 erteilt.
Kunden haben die Möglichkeit zur Einleitung von Vermittlungsverfahren vor der Ombudsstelle
Ombudsverfahren ersetzt den Prozess vor den staatlichen Gerichte nicht, sondern geht ihm voraus