Rente oder Kapital:
Rente oder Kapital: Das sind die sieben grössten Fehler beim Bezug des Pensionskassenvermögens
Bei der Planung der Finanzen für die Zeit nach der Pensionierung gibt es einige Risiken. Laut Experten kommt es oft zu Fehlberatungen, da Finanzinstitute die eigenen Interessen über diejenigen ihrer Kunden stellen.

Beim Renteneintritt stehen angehende Ruheständler vor dem finanziell vielleicht wichtigsten Entscheid: Sollen sie das in der Pensionskasse angesammelte Vermögen als Rente beziehen oder es sich als Kapital auszahlen lassen? Die dritte Möglichkeit ist ein Mix aus beidem. Der Entscheid will wohlüberlegt sein, denn er ist endgültig – und bei vielen Versicherten ist das Pensionskassenguthaben das grösste Vermögen.
In den vergangenen Jahren hat der Kapitalbezug kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Laut dem Bundesamt für Statistik beanspruchten von den Personen, die 2024 eine neue Leistung aus einer Pensionskasse in der Schweiz bezogen, 45 Prozent ausschliesslich das Kapital. 36 Prozent von ihnen nahmen hingegen das Pensionskassenvermögen allein in Form einer Rente, und 19 Prozent entschieden sich für eine Kombination aus Rente und Kapital.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Rente und Kapital
| Rentenbezug | Kapitalbezug | |
|---|---|---|
| Sicherheit des Einkommens | Lebenslang garantiertes Einkommen | Abhängig von der Anlagestrategie |
| Höhe des Einkommens | Abhängig vom Umwandlungssatz der Pensionskasse | Abhängig von der Anlagestrategie |
| Finanzielle Flexibilität | Fixe Rente pro Monat | Frei planbare Kapitalentnahmen (Vermögensverzehr) |
| Teuerungsausgleich | Abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Pensionskasse | Teuerungsausgleich je nach Wahl der Kapitalanlagen |
| Steuerbelastung | Rente zu 100% als Einkommen steuerbar | Einmalige Besteuerung zum Zeitpunkt des Kapitalbezugs (getrennt vom übrigen Einkommen), danach Kapital als Vermögen und Kapitalerträge als Einkommen steuerbar |
| Hinterbliebener Partner | Witwen- bzw. Witwerrente von 60% der Altersrente des verstorbenen Ehepartners (gesetzliche Regelung, je nach Pensionskasse sind abweichende Bestimmungen möglich) | Je nach Planung Einkommensbezüge in unveränderter Höhe möglich (Voraussetzung: erbrechtliche Meistbegünstigung des Ehepartners) |
| Andere Hinterbliebene | Keine Rente an erwachsene Kinder mit abgeschlossener Ausbildung, je nach Pensionskasse ist eine Rente an den Konkubinatspartner möglich | Begünstigung unter Berücksichtigung des Erbrechts möglich |
Quelle: VZ Vermögenszentrum
NZZ / feb.
Der Entscheid zwischen Rente und Kapital ist nicht ohne Risiken. Es gilt, folgende Fehler und Irrtümer zu vermeiden:
1. Sich falsch beraten lassen
Aufgrund der Bedeutung des Entscheids lassen sich viele angehende Pensionierte von Finanzinstituten diesbezüglich beraten. Laut dem unabhängigen Finanzplanungsexperten Reto Spring kommt es dabei relativ häufig zu Fehlberatungen. «Kapitalbezüge des Pensionskassengelds sind oft interessengeleitet», sagt Spring. Viele Finanzinstitute würden den Versicherten aus Eigeninteresse dazu raten, das Kapital zu beziehen, weil sie das Vermögen anschliessend verwalten wollten. Auf die Nachteile des Kapitalbezugs werde dabei oft zu wenig eingegangen.
«Vieles wird schöngerechnet, beispielsweise auch die Gefahr von Börsencrashs», sagt Spring. Gibt es einen solchen kurz nach der Pensionierung, kann dies die ganze Planung durcheinanderwirbeln. Beim Bezug der Rente hat man indessen Planungssicherheit. Zudem ist beim Tod des Versicherten der hinterbliebene Ehepartner – und bei vielen Pensionskassen und entsprechender Anmeldung auch der Konkubinatspartner – abgesichert. Er erhält in einem solchen Fall typischerweise eine Rente von 60 Prozent der ursprünglichen Altersrente.
Für Finanzinstitute hat es indessen Nachteile, wenn sich ein Kunde für die Rente entscheidet: Das Geld wird nicht in Anlageprodukte des Finanzhauses investiert, und es gibt auch keinen Bedarf für Beratung mehr.
Trotzdem kommt es beim Entscheid zwischen Rente und Kapital immer auf die individuelle Situation an: Es lässt sich nicht pauschal sagen, dass eine Variante besser ist als die andere. Der Kapitalbezug bietet beispielsweise mehr Flexibilität. «Auch wenn man eine schlechte Gesundheit hat und folglich von einer niedrigeren Lebenserwartung ausgeht, kann der Bezug des Pensionskassenkapitals sinnvoll sein», sagt der Finanzplaner und Sozialversicherungsexperte Marcel Eigenmann.
Zudem ist das Vererben ein wichtiges Thema. Im Gegensatz zur Rente fällt beim Kapitalbezug das beim Tod des Versicherten vorhandene Geld in die Erbmasse; es kann also vererbt werden.
2. Die Lebenshaltungskosten im Alter unterschätzen
Beim Entscheid für Rente oder Kapital gehe es letztlich auch darum, dass der eigene Grundbedarf im Alter gedeckt ist, sagt Spring. Dies sollte mit der Rente aus der AHV und der Pensionskasse der Fall sein. Sei dieser gedeckt, könne man durchaus den restlichen Teil des Pensionskassengeldes als Kapital beziehen.
Allerdings zeigen Berechnungen, dass es für viele Versicherte gar nicht so einfach ist, dies zu erreichen – hier hinterlassen die demografische Entwicklung, der Reformstau und die niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten ihre Spuren. «Decken die Renten aus der AHV und die Leistungen aus der Pensionskasse die Kosten der Lebenshaltung im Alter nicht, muss frühzeitig Vermögen für den Vermögensverzehr im Alter angespart werden», sagt Eigenmann.
Laut Spring ist davon auszugehen, dass die Lebenshaltungskosten nach der Pensionierung rund 80 Prozent der bisherigen Kosten ausmachen. Allerdings haben Menschen sehr unterschiedliche Vorstellungen von ihrem Ruhestand, die Zahl ist folglich nur ein Richtwert.
3. Die eigene Lebenserwartung unterschätzen
Viele würden zudem ihre eigene Lebenserwartung unterschätzen, sagt Spring. Für viele Menschen sei eine Lebenserwartung von 85 bis 90 Jahren realistisch, auch das Erreichen eines noch höheren Alters sei keineswegs ausgeschlossen. Es droht bei dem reinen Kapitalbezug eines überschaubaren Pensionskassenvermögens also die Gefahr, dass das Geld irgendwann aufgebraucht ist und die entsprechende Person auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen ist.
«Bei vielen Pensionsplanungen mit Kapitalbezug gibt es eine Lücke von bis zu zehn Jahren, die nicht gedeckt ist», sagt Spring. Folglich sei es sehr wichtig, bei solchen Planungen das «Langlebigkeitsrisiko» einzuberechnen. Zudem ist auch die Lebenserwartung der Partnerin oder des Partners zu berücksichtigen. Um einen Eindruck von der möglichen eigenen Lebenserwartung zu bekommen, empfiehlt er die Website wie-alt-werde-ich.de.
4. Die eigenen Fähigkeiten bei der Geldanlage überschätzen
Viele Versicherte fragen sich, ob sie nach der Pensionierung besser dastehen, wenn sie das Kapital selbst verwalten. Dabei sollte die Herausforderung, als Nichtfinanzexperte plötzlich mit mehreren hunderttausend Franken umzugehen, nicht unterschätzt werden. Es besteht die Gefahr, dass es ihnen so geht wie manchen Lottogewinnern, die mit dem plötzlichen Reichtum überfordert sind.
Eine Grundregel von Anlageexperten lautet, das Pensionskassenvermögen solle man nie riskieren. Dies erscheint plausibel. Wenn man das Kapital beziehe und selber anlegen möchte, sollte man zumindest ein gewisses Know-how in der Geldanlage haben, sagt Eigenmann. Sinnvollerweise sollte man schon vor der Pensionierung überschüssige Liquidität in einem diversifizierten Portfolio anlegen, sagt er. Damit baue man sich die Erfahrung mit Geldanlagen bereits vor dem Kapitalbezug aus der Pensionskasse auf.
5. Die höheren Gebühren bei der Verwaltung des eigenen Vorsorgevermögens nicht berücksichtigen
Pensionskassen sind an den Finanzmärkten grössere Akteure als Privatanleger, folglich profitieren sie von Skaleneffekten und besseren Konditionen.
Folglich sollten Versicherte, die ihr Pensionskassenvermögen als Kapital beziehen, sich bewusst sein, dass es teurer wird, das Geld selbst zu verwalten. Die höheren Kosten drücken auf die Nettorenditen, was bei der Planung zu berücksichtigen ist.
6. Geldanlage im hohen Alter mit grossen Herausforderungen
Auch sollte man das hohe Alter in die Überlegungen einbeziehen. So stellt sich die Frage, wie man das Geld verwalten will, wenn man beispielsweise 90 Jahre alt oder krank wird. Auch die Situation des Partners oder der Partnerin sollte hierbei berücksichtigt werden.
Die Frage lautet also, wer sich um die Verwaltung des Geldes kümmert, wenn die Kräfte nachlassen. Dies können etwa Nachkommen oder andere Personen des Vertrauens sein. Auch hier besteht allerdings die Gefahr, dass die Situation ausgenützt wird.
7. Sich zu stark auf die Steuern fokussieren
Viele Versicherte hoffen zudem beim Kapitalbezug auf grosse Steuervorteile. Während die Rente zu 100 Prozent der Einkommenssteuer unterliegt, fällt beim Kapitalbezug einmalig die Kapitalbezugssteuer an.
Viele Versicherte seien sich indessen zu wenig bewusst, dass anschliessend bei der Kapitalvariante jährlich die Vermögenssteuer fällig werde, sagt Spring dazu. Wird das Geld investiert, fallen ausserdem Einkommenssteuern auf den Kapitalerträgen an. Kumuliert über 20 Jahre hinweg sei dann vom Steuervorteil des Kapitalbezugs wenig übrig.